Antrag der Fraktion der CDU

East-Side-Gallery sichtbar machen und vor Kiezscharlatanen schützen!

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:


Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/2967

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob tagsüber ein Parkverbot für Fahrzeuge auf dem entlang der East-Side-Gallery verlaufenden Straßenabschnitts der Mühlenstraße angeordnet werden kann, um das Gesamtkunstwerk der East-Side-Gallery weithin sichtbar zu machen.

Ferner wird der Senat aufgefordert, aufgrund der großen gesamtstädtischen Bedeutung der East-Side-Gallery von seinem Eingriffsrecht Gebrauch zu machen und die Zuständigkeit nicht mehr dem Bezirk zu überlassen, sondern an sich zu ziehen. Somit sind alle Aufgaben, auch bezüglich aller planungsrechtlichen Vor­gänge, im Zusammenhang mit der East-Side-Gallery federführend vom Senat wahrzunehmen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2010 zu berichten.

Begründung:

Die East-Side-Gallery ist der längste zusammenhängende Teil der ehemaligen Berliner Mauer und damit ein innerstädtisches Denkmal, das gesamtstädtisch, aber auch national bedeutsam ist. Die Kunstwerke entlang der East-Side-Gallery sind untrennbar mit der jüngeren Geschichte der Stadt verbunden und haben seit 20 Jahren einen stadtbildprägenden Charakter.

Erst vor wenigen Monaten wurde die Wiederherstellung der East-Side-Gallery abgeschlossen. Künstlerisch auf der Ostseite und historisch auf der Westseite wurde das Denkmal saniert und die Kunstwerke sind von ihren Erschaffern aufwändig erneuert worden. Damit präsentiert sich die East-Side-Gallery wieder als Gesamtkunstwerk und Denkmal.

Leider wird jedoch die Sicht auf die Kunstwerke größtenteils durch an der Mühlenstraße parkenden Fahrzeuge, besonders Reisebusse, behindert. Um der mahnenden Bedeutung des Denkmals an die Opfer der Mauer, aber auch dem Aufbruch nach dem Ende der SED-Diktatur gerecht zu werden, muss ein freier Blick auf die Kunstwerke sichergestellt sein. Nicht zuletzt wird ein freier Blick auch der touristischen Attraktivität gerecht.

Eine erhebliche Verbesserung kann erreicht werden, indem tagsüber ein Parkverbot für Fahrzeuge auf dem entlang der East-Side-Gallery verlaufenden Straßenabschnitts der Mühlenstraße angeordnet wird. Besucherinnen und Besucher können für ihren Pkw und Reisebus die der Gallery gegenüberliegenden Parkplätze nutzen, von denen sie über die ausreichend vorhandenen Fußgängerampeln sicher über die Mühlenstraße direkt zum Denkmal gelangen können.

Der Senat muss die Zuständigkeit für alle Belange im Zusammenhang mit der East-Side-Gallery an sich nehmen, nachdem die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg im Dezember 2009 beschloss, die der Spree zugewandten Seite der East-Side-Gallery temporär von Künstlern mit Malerei, Fotografie und Graffiti in eine bunte Wand zu verwandeln. Dieser Beschluss wird der Bedeutung des Denkmals keinesfalls gerecht. Zur Authentizität des Mauerabschnitts am Friedrichshainer Spreeufer gehört eine unbemalte Westseite. Das zweifache Gesicht der Gallery darf nicht durch neue Kunstwerke oder gar Graffiti auf der Westseite geopfert werden.

Hierzu sind die Möglichkeiten des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetztes (AZG) entsprechend anzuwenden. Durch Wahrnehmung des Eingriffsrechts gemäß § 13a i.V.m. § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung ist die Verantwortlichkeit für die East-Side-Gallery vom Bezirk auf den Senat zu übertragen.

Berlin, den 16. Februar 2010

Henkel Braun Friederici

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

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